Bischöflicher Aufruf

Bischöflicher Aufruf

anlässlich der Einleitung des Selig- und Heiligsprechungsprozesses für die Dienerin Gottes


Therese Neumann
(1898 - 1962)
von Konnersreuth


Der hochwürdigste Herr Diözesanbischof Dr. Gerhard Ludwig MÜLLER hat mit Datum vom 22. Oktober 2003 Herrn Avv. Dr. Andrea Ambrosi, Rom, zum Postulator der Causa Therese Neumann ernannt. Mit Datum vom 28. Oktober 2003 richtete entsprechend den “Normae servandae in inquisitionibus ab Episcopis faciendis in causis sanctorum” vom 7. Februar 1983 Postulator Dr. Ambrosi sein Bittgesuch zur Eröffnung eben genannter Causa an den hochwürdigsten Herrn Bischof. Dieses wurde am 17. No- vember 2003 von Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller angenommen.

Nachdem die Bischöfe der bayerischen Kirchenprovinz um ihr Votum zur Eröffnung der Causa gebeten wurden und diese mit großer Befürwortung das Ansinnen des hochwürdigsten Herrn Bischofs unterstützt haben, und nachdem auch von Seiten der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen durch Erteilung des Nihil obstat mit Datum vom 21. Januar 2005 dem bischöflichen Ansuchen zur Einleitung der Causa stattgegeben wurde, wird hiermit allen Gläubigen die Eröffnung des Selig- und Heiligsprechungsprozesses für Therese Neumann bekannt gegeben.

Mit Dekret vom 19. März 2004 hat der hochwürdigste Herr Bischof die Eröffnung des Tugendprozesses (Processus super vita, sanctitatis fama et virtutibus) für die Dienerin Gottes kraft seiner bischöflichen Autorität angeordnet. Zu Mitgliedern des Gerichtshofes ernannte er H. H. Domvikar Georg Schwager als Bischöflichen Delegaten, H. H. Domvikar Msgr. Dr. Josef Ammer als Glaubensanwalt, Sr. Ancilla Ringel CJ und Herrn lic. iur. can. Ulrich Kaiser als Notare.

Zu Mitgliedern der theologischen Kommission ernannte der hochwürdigste Herr Bischof H. H. Univ.-Prof. em. DDr. Adam Seigfried und H. H. Univ.-Prof. Dr. Dr. habil. Bertram Stubenrauch. Zu Mitgliedern der historischen Kommission wurden ernannt H. H. Univ.-Prof. Dr. Karl Hausberger, H. Professor Dr. Stefan Samerski sowie der Redakteur und Zeitgeschichtler H. Toni Siegert.

Die Gläubigen werden gebeten, der zuständigen bischöflichen Behörde (Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse beim Bischöflichen Konsistorium Regensburg, Schwarze-Bären-Str. 2, D-93047 Regensburg) in schriftlicher Form nützliche und sachdienliche Hinweise mitzuteilen. Darüber hinaus sind sämtliche originale Schriftstücke, welche von Therese Neumann verfasst wurden, entweder im Original oder in einer pfarramtlich beglaubigten Kopie an obige Adresse einzusenden (Gebetszettel, welche nur die Unterschirft der Dienerin Gottes tragen, können davon ausgenommen werden).

Die hochwürdigen Herren Pfarrer und Seelsorgsvorstände haben diesen bischöflichen Aufruf den Gläubigen durch Aushang, Vermeldung oder in anderer geeigneter Weise (z. B. Veröffentlicheung im Pfarrblatt) zur Kenntnis zu bringen.

Regensburg, den 13. Februar 2005

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